26/01/2026
Tipps zur sicheren Lagerung von Baumstämmen und Brennholzstapeln neben Straßen!
+++ Sicher lagern – Leben schützen +++
Holzstapel, Brennholzpolter oder Reisighaufen entlang von Kreisstraßen können im Falle eines Unfalls lebensgefährlich werden. Prallen Fahrzeuge nach dem Abkommen von der Fahrbahn auf feste Hindernisse im Seitenraum, verschärfen sich die Unfallfolgen erheblich.
👉 Wichtig zu wissen: Holz darf grundsätzlich nur auf Privatgrund gelagert werden.
Auf Straßengrund oder Flächen der öffentlichen Hand ist eine Lagerung nur mit Sondernutzungserlaubnis zulässig.
Mindestabstände zur Fahrbahn sind zwingend einzuhalten:
• 4,50 m bei 60–70 km/h
• 7,50 m bei 80–100 km/h
In Sichtfeldern an Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten ist jede Lagerung verboten.
Auch beim Verladen und Abtransport sind verkehrsrechtliche Vorgaben zu beachten.
⚠️ Bei Verstößen drohen Bußgelder. Kommt es zu einem Unfall, kann auch eine strafrechtliche Verantwortung folgen.
Der Landkreis Freising appelliert an Waldbesitzer, Landwirte und Brennholzwerber, diese Regeln konsequent einzuhalten – für mehr Sicherheit auf unseren Straßen.
📞 Bei Fragen berät der Tiefbau des Landkreises Freising gerne. Weitere Infos und Kontakte finden Sie auf unserer Homepage unter www.kreis-freising.de