28/01/2026
„Das sieht aber wirklich nicht schön aus.“
Sagte die Kundin.
Über eine Maßnahme, die verhindern soll, dass Menschen gegen Glaswände laufen.
Setting:
Kreatives Großraumbüro.
Viel Glas.
Sehr viel Glas.
Einzelbüros – komplett transparent.
Design: 10/10.
Erkennbarkeit von Glasflächen: eher Konzeptkunst.
Ich weise bei der Begehung darauf hin,
dass hier eine optische Kennzeichnung notwendig ist.
Nicht aus Geschmacksgründen.
Sondern weil Menschen nun mal keine Röntgenaugen haben.
Antwort der Kundin:
👉 „Ja, das wissen wir. Ist auch schon geplant.
Wenn die BG oder die Arbeitsschutzbehörde kommt,
sagen wir einfach, wir wollten das gerade anbringen.“
Klassiker.
Kleiner Reminder aus der Arbeitssicherheit:
Arbeitsschutz ist kein Theaterstück für Kontrollen.
Keine Deko.
Keine Absichtserklärung.
Und auch kein „Machen wir später, versprochen“.
Rechtlich – und menschlich – geht es um etwas anderes:
✔ Glasflächen müssen erkennbar sein
✔ Maßnahmen müssen vor dem Unfall greifen
✔ Sicherheit ist kein ästhetisches Detail
Oder anders gesagt:
Arbeitsschutz ist nicht dafür da,
damit man bei einer Kontrolle etwas sagen kann.
Sondern damit sich niemand verletzt,
während alle noch finden, wie schön das Büro ist.
Ich habe den Mangel natürlich dokumentiert
und freundlich darauf hingewiesen:
👉 Pflichten erfüllen ist gut.
👉 Menschen schützen ist besser.
💬 Was war euer „sieht nicht schön aus“-Moment in der Arbeitssicherheit?