Hexenverfolgung - Memorandum vom Hexenbad

Hexenverfolgung - Memorandum vom Hexenbad Dereinst als Hexen verfolgte Menschen sollen ihre Würde zurückerhalten und eine sozialethische Rehabilitation erfahren, per Gemeinderatsbeschluss

Hier wird an die dunkle und schlimme Zeit der Hexenverfolgung erinnert. Es sollte nicht in Vergessenheit geraten, was für unrecht damals im Mittelalter und der Neuzeit mit den armen Menschen passiert ist. Hexen waren dazumal, zu Beginn der anbrechenden Neuzeit fester Bestandteil des Alltagsglaubens.

In eigener Sache:
20/06/2023

In eigener Sache:

In eigener Sache:
05/05/2023

In eigener Sache:

Eyn Kunnthmachung - Das Hexenbad

Auf goldenem Grund prangt das Wappen der Nindorfer (Schleswig-Holstein) vom Hexenbad. Im Grunde sind die Mitglieder des Vereins zur Förderung der Darstellung mittelalterlichen Brauchtums lediglich „ex animo scurrilis“, womit sinngemäß gemeint ist, dass sie „vom Grunde ihrer Seele her possenhaft“ sind. Genau diesen Spaß aber sieht man allen an und sein es Hexen, Knechte, Waffenmeister, Waldläufer oder die Inquisitoren selbst.

Seit Mitte des Jahres 2005 ist nunmehr der Verein das Hexenbad mit all seinen Schergen, Vasallen, Förderern und aktiven Mitgliedern immer wieder auf den mittelalterlichen Veranstaltungen im norddeutschen Raum zu finden und sorgt für prächtige Stimmung, denn nichts macht doch mehr Frohsinn, als die eine oder andere Hexe unter großen Zeter und Mordio ins kühle, ach was kühle... ins a****kalte Nass des Hexenbades zu befördern. Einmal gekonnt mit Pfeil und Bogen oder mit der Armbrust die Zielscheibe getroffen und schon geht es in den großen Zuber.

Wer sich nun auch berufen fühlt nach der Coronakrise als Hexe einmal mit „allen Wassern“ waschen zu lassen, sich dem mittelalterlichen Brauchtum hinzugeben und vielleicht eine wunderschöne und liebevolle Idee zu unterstützen, sollte sich diesem Verein annähern und tut das entweder direkt über unsere Webpräsenz www.hexenbad.de, die direkt zum Hexenbademeister führt, oder schreibt ganz einfach und direkt eine Mail an [email protected].
Außerdem muss der Verein seine Ausgaben immer aus eigenen Mitteln bestreiten und wenn Sie uns unterstützen wollen, spenden Sie bitte auf folgendes Konto:

Spendenkonto: Das Hexenbad e. V.
Konto-Nummer: 32786
(IBAN-Nr.: DE52210501700000032786)
Bankleitzahl: 210 50 170
(BIG Code: NOLADE21KIE)
Geldinstitut: Förde Sparkasse - Filiale Hohenwestedt

Wir freuen uns über jeden Betrag. Bitte auf der Überweisung vermerken: Spende Hexenbad.

Als gemeinnützig anerkannter Verein ist das Hexenbad berechtigt, auf Wunsch Spendenbescheinigungen (ab 50,00 Euro) auszustellen. Ihre Unterstützung ist als Spende steuerlich absetzbar.

"Passt auf Euch auf und bleibt gesund!“

Viele Grüße
der Vorstand

In eigener Sache – Interessante Gruppe Hexenprozesse / Hexenverfolgung: Die Opfer rehabilitierenWir, die Gruppe Hexenpro...
20/01/2023

In eigener Sache – Interessante Gruppe

Hexenprozesse / Hexenverfolgung: Die Opfer rehabilitieren

Wir, die Gruppe Hexenprozesse / Hexenverfolgung: Die Opfer rehabilitieren (https://www.facebook.com/groups/Hexenprozesse), möchten die Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse anregen. "Die Hexenprozesse waren eine der schlimmsten von Menschenhand angerichteten Katastrophen der europäischen Geschichte."

Eine moralisch/ sozialethische und theologische Rehabilitierung der unschuldig hingerichteten Opfer ist ein überfälliger Akt im Geist der Erinnerung und Versöhnung.

Aus heutiger Sicht sind die wegen Hexerei verurteilten Frauen und Männer im Sinne der Anklage für unschuldig zu erklären. In Zeiten der modernen Naturwissenschaften ist jedem einsichtig, dass ein Mensch nicht auf einem Besenstiel zum Hexensabbat fliegen oder mit Zauberei Wetterkatastrophen oder Krankheiten bewirken kann.

Eine interessante Gruppe, mit sehr vielen Informationen.

Bild/Quelle: Notgeld (Vorderseite) der Hexenprozess von der Stadt Neustettin des Jahres 1921, 50 Pfennig (www. banknoteindex. com)

Der Hexenprozess

Der oberste Rat der Stadt wollte retten.
Legt die Zauberer und Hexen in Ketten.
Sie worden verurteilt und sieht hier im Bild
steht auch der Scharfrichter grausig und wild.

Ein Schein (Vorderseite) dieser Hexenprozess-Notgeld-Serie von der Stadt Neustettin des Jahres 1921, 50 Pfennig - Rückseite Stadtwappen von Neustettin.

Dieser Notgeldschein hat eine Größe vom 90x65 mm

Quelle: www. banknoteindex. com

31/12/2022

Bleibt alle gesund!

Wir freuen uns schon, Euch wieder im Jahr 2023 auf einer Veranstaltung begrüßen zu dürfen, wo das Hexenbad vertreten ist.

18/05/2022

"Hol rufter" von 1645

Hexe, auf einer Katze reitend, umgeben von Fabelwesen.

Hexen reiten auf Katzen und man kann diese von ihnen befreien, indem man einen Einschnitt in Gestalt eines Kreuzes in ihr Fell macht.

Im Mittealter galten schwarze Katzen als Hilfsgeister der Hexen, was wohl dazu führte, dass sie wie die Hexen verfolgt und verbrannt wurden.. anderorts hieß es, schwarze Katzen wären mit dem Teufel im Bunde.

Maße:
Höhe 94 mm
Breite 74 mm

Technik: Feder in Braun, grau und rötlich laviert, in gezeichnetem Rahmen (Feder in Braun)

Quelle:
www. welt-der-katzen. de
www. virtuelles-kupferstichkabinett. de
www. nat. museum-digital. de
CC-BY-NC-SA @ Herzog Anton Ulrich-Museum Braunschweig

Bild: Hol rufter. Zeichnung von 1645 des niederländischen Künstlers Jan van de Velde III. (1620-1662)

Die Geschichte der angeblichen Hexen Helena Curtens und Agnes Olmans1737 wurden in Gerresheim, einem verschlafenen Städt...
17/02/2022

Die Geschichte der angeblichen Hexen Helena Curtens und Agnes Olmans

1737 wurden in Gerresheim, einem verschlafenen Städtchen östlich von Düsseldorf, die damals 16-jährige Helena Curtens und Agnes Olmans, ungefähr 45 Jahre alt, der Hexerei angeklagt.

Helene Mechthild Curtens wurde vermutlich im Mai 1722 als Tochter von Caspars Curtens und seiner Frau Elisabeth Jägers geboren. Die Taufe erfolgte am 18.5.1722 in Gerresheim (heute Stadt Düsseldorf). Nachdem ihre Mutter im Spätherbst 1729 nach der Geburt des siebten Kindes gestorben war, heiratete der Vater seine vierte Ehefrau Anna Margarethe Meisenburg. Das Verhältnis Helenas zur Stiefmutter sollte sich als schwierig erweisen. Aus den vier Ehen des Vaters gingen 18 Kinder hervor.

Von ihren Eltern und den Nachbarn wurde Helena als kluges und aufgewecktes, aber auch flatterhaftes Kind beschrieben. Sie war krankheitsanfällig und pilgerte, um Heilung zu finden, mehrfach, zuletzt im Herbst 1736, mit ihrem Vater nach Kevelaer, dem bedeutendsten Wallfahrtsort am Niederrhein.

Nach ihrer Rückkehr verbreitete Helena Cuttens bei den Mägden und den Nachbarinnen in der Stadt, sie habe Geistererscheinungen gehabt und einige Tücher als Beleg ihrer Genesung erhalten. Sie bezichtigte ihre Nachbarin Agnes Olmans der Hexerei und erzählte, sie werde seit der Wallfahrt regelmäßig von einem Mann besucht, der sich „der Schwarze" nenne.

Die Gerüchte über das gerade 14-jährige Mädchen verbreiteten sich schnell und gelangten auch an Johann Weyrich Sigismund Schwarz, den Richter des Amtes Mettmann, in dem Gerresheim lag. Da in Jülich-Berg Hexerei als ein Schwerverbrechen galt, ließ Schwarz Anfang 1737 Helena Curtens, Agnes Olmans und deren zwei Töchter inhaftieren.

Während der Voruntersuchungen in Gerresheim, die Schwarz leitete, bestätigte Curtens die Gerüchte, die über sie in Umlauf waren und wiederholte ihre Anschuldigungen gegen die 47-jährige Agnes Olmans und ihre beiden Töchter. Sie sagte aus, Geister hätten sie gedrängt, in Kevelaer der Gottesmutter ein Opfer darzubringen, um einige Geister zu erlösen. Als Dank dafür habe sie jedes Mal eines der Tücher erhalten, die sie von ihrer Krankheit heilen sollten. Eines der Tücher habe ihr der Teufel persönlich gegeben, die anderen Agnes Olmans, die ihr auch versichert habe, sie werde mithilfe des Teufels wieder gesund. Außerdem gab das Mädchen zu, etliche Male vom Teufel aufgesucht worden zu sein und mit ihm Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Sie habe Gegenstände durch die Luft fliegen lassen können und sei mithilfe des Teufels an verschiedenen Orten gleichzeitig gewesen, was von mehreren Zeugen bestätigt wurde.

Während des Prozesses in Gerresheim und Düsseldorf bestritt oder widerrief Curtens keine ihrer Aussagen, obwohl ihr vonseiten des Gerichts mehrfach vor Augen gehalten wurde, dass ihr bei einer Verurteilung als Hexe der Tod durch Verbrennen drohe. Trotzdem gab sie an, nach dem Teufelspakt noch viermal zur Heiligen Kommunion gegangen zu sein und auf Anraten von Agnes Olmans die Hostien an Schweine und Kühe verfüttert zu haben.

Schwarz berichtete mehrfach an den Düsseldorfer Hofrat und stellte fest, dass sich Helena Curtens und Agnes Olmans der Teufelsbuhlschaft, des Flugs durch die Luft, der Tierverwandlung und der Hostienschändung schuldig gemacht hätten. Der ungeklärte Tod der jüngsten Olmans-Tochter sorgte für weiteres Misstrauen.

Im Gegensatz zu Helena Curtens, die während der Verhöre alle Anschuldigungen bereitwillig bestätigte, leugnete Agnes Olmans beharrlich, eine Hexe zu sein. Die Behauptungen, sie habe Helena Curtens mit dem Teufel zusammen gebracht und ihre eigenen Töchter die Zauberei gelehrt, bestritt sie vehement. Zum Beweis ihrer Unschuld bot sie an, sich einer Wasserprobe zu unterziehen. Das lehnte Schwarz ab, da deren Anwendung laut der Bergischen Gerichtsordnung von 1555 als Mittel zur Wahrheitsfindung nicht gestattet war.

Im Mai 1737 ließ Schwarz die beiden Frauen einer Leibesvisitation unterziehen. Während die sogenannte „Nadelprobe" bei Agnes Olmans negativ ausfiel, fand sich anscheinend bei Helena Curtens eine schmerzunempfindliche Stelle auf der Haut, die nicht blutete, als mit einer Nadel hineingestochen wurde. Das galt als Indiz für ein „Teufelsmal".

Am 29.6.1737 übersandte Schwarz alle Verhörprotokolle und Beweismittel an den Düsseldorfer Hofrat Eckhardt und überstellte die inhaftierten Frauen dem Düsseldorfer Hauptgericht, wo das Hauptverfahren eingeleitet wurde. Die bereits in Gerresheim vernommenen Zeugen wurden erneut vorgeladen und mussten ihre Aussagen wiederholen und bestätigen.

Auch in dem erneuten Verhöre war Helena Curtens geständig. So gab sie an, dass sie der Teufel auch während der Haft in Düsseldorf aufsuche und ihr mit dem Tod gedroht habe, wenn sie ihm nicht gehorche. Offenbar versuchte sie in dieser Zeit, sich mehrfach zu erwürgen und litt unter starken Tobsuchtsanfällen. Eine medizinische Untersuchung schloss körperliche Ursachen aus. Auch nach vier Tagen Dunkelhaft und einem anschließenden Exorzismus verringerten sich die Anfälle nicht.

Agnes Olmans hingegen war auch in Düsseldorf nicht geständig und leugnete die ihr zur Last gelegten Taten. Als sie einer peinlichen Befragung und der Folter unterzogen wurde, gab sie allerdings alles zu. Sie gestand, seit Ende Oktober 1736 mit dem Teufel im Bunde gewesen zu sein und sich diesem für sechs Jahre verschrieben zu haben. Außerdem habe sie den Teufel gebeten, Helena Curtens mit einer Krankheit zu strafen, da diese sich über den Tod ihrer jüngsten Tochter lustig gemacht habe.

Zwei von Hofrat Eckharth erarbeitete Gutachten wurden dem Düsseldorfer Hauptgericht und dem Jülich-Bergischen Hofrat im Sommer 1737 zur Urteilsfindung vorgelegt. Dabei stützte er sich meist auf Rechtsautoritäten, die als Befürworter der Hexenverfolgungen galten. Neben Größen wie Augustinus von Hippo (354-430) oder Thomas von Aquin (1225-1274) berief er sich vor allem auf Martin Delrio (1551-1606), Benedikt Carpzow (1595-1666), Peter Binsfeld, Jean Bodin (1530-1596) und Diederich Graminaeus (1550-1610). Die Stimmen der Kritiker, wie die von Friedrich Spee oder Johann Weyer, wurden bei den juristischen Gutachten weitgehend ignoriert. Insgesamt wurden 30 führende Dämonologien und Juristen angeführt.

Die Hauptschuld trug nach Aussagen von Helena Curtens und nach Ansicht des Gerichts Agnes Olmans. Sie wurde für schuldig befunden, Helena zum Bund mit dem Teufel verführt und die Angst vor „dem Schwarzen" genommen zu haben. Außerdem sollte sie ihr eine Hexensalbe gegen ihre Schmerzen gegeben haben. Nicht nur Helena und die Nachbarn sagten gegen Agnes Olmans aus, sondern sogar ihr eigener Mann Heinrich Olmans erinnerte sich daran, dass bereits Agnes’ Mutter als „Hexen-Gret" im Dorf bekannt gewesen und die jüngste Tochter Catherine Gertrud unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommen war. Weitere Zeugen wollten von den unheimlichen Fähigkeiten der Olmans-Töchter und dem schlechten Leumund der Agnes Olmans wissen.

Als Beweise dienten Richter Johann Sigismund Schwarz unter anderen Schneckenhäuser, die Helena Curtens „ausgeworfen“ haben soll - aus heutiger Sicht kaum vorstellbar.

Olmans Tochter Sibilla, ebenfalls verdächtig, hatte Glück, sie kam frei.

Am 24.7.1738 empfahl Hofrat Eckarth, Helena Curtens und Agnes Olmans wegen erwiesener Teufelsbuhlschaft und Gotteslästerung zum Tod auf dem Scheiterhaufen zu verurteilen. Das Urteil wurde zwischen dem 24.7. und dem 15.8.1738 gesprochen und durch den Landesherrn Karl III. Philipp von der Pfalz (1661-1742) bestätigt. Die Verbrennung sollte laut Schwarz als wirksame Abschreckung und pädagogisches Exempel dienen, verbunden mit der eindringlichen Ermahnung, auch bei Kindern die Möglichkeit eines Teufelspaktes in Betracht zu ziehen.

Helena Mechthild Curtens wurde im Alter von 16 Jahren zusammen mit ihrer Nachbarin Agnes Olmans nach Gerresheim überführt und am 19. August 1738 auf dem Gallberg als Hexen öffentlich verbrannt.

Richter Schwarz, als scharfer Hund bekannt, erhielt die von ihm erhoffte Beförderung. Und das alles in Zeiten der Aufklärung

Gedenken und Rehabilitation

Seit 1989 erinnert im Düsseldorfer Stadtteil Gerresheim das Kunstwerk Gerresheimer Hexenstein an die beiden Frauen. Es wurde von der Künstlerin Gabriele Tefke aus Anröchter Dolomit gehauen und trägt die folgende Inschrift:

„DIE WÜRDE / DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR / HELENE M. CURTENS UND AGNES OLMANS / IN GERRESHEIM AM 19.8.1738 VERBRANNT / NACH DEM LETZTEN HEXENPROZESS AM NIEDERRHEIN / UND FÜR ALLE GEQUÄLTEN UND AUSGESTOSSENEN“

Die Bezirksvertretung 7, Düsseldorf-Gerresheim, beschloss am 22. November 2011 einen Platz nach den beiden Frauen zu benennen. Dieser Platz mit dem Hexengedenkstein an der Dreher-/Ecke Schönaustraße heißt Helena-Curtens-und-Agnes-Olmans-Platz.

Quelle:
www. rp-online. de
www. wikipedia. de
www. rheinische-geschichte. lvr. de
www. wa.de/ nordrhein-westfalen

Literatur:
- Benedikt Mauer (Hrsg.): Hexenverfolgung. Vier Vorträge zur Erinnerung an Helena Curtens und Agnes Olmans aus Gerresheim. Kleine Schriftenreihe des Düsseldorfer Geschichtsvereins, Heft 2, , ISBN 978-3-8375-1362-2
- Ariane Neuhaus-Koch: Der eigene Blick. Frauen-Geschichte und -Kultur in Düsseldorf, Seite 13-26, ISBN-10: ‎3927720003 und ISBN-13: 978-3927720008
- Ute Küppers-Braun, Jutta Nowosadtko, Rainer Walz: Anfechtungen der Vernunft. Wunder und Wunderglauben in der Neuzeit, Seite. 97-115, ISBN-10: 3898615219 und ISBN-13: 978-3898615211

Bild: Reliefdarstellung der letzten Hexenverbrennung im Rheinland 1737/38 in dem Ort Gerresheim bei Düsseldorf

(Quelle: www. rheinische-geschichte. lvr. de/ Persoenlichkeiten/ helena-curtens-/ DE-2086 /lido/ 57c68eec2fac60.82356669 – 13.02.2022)

16/02/2022

Das Baskenland, das sich am Fuß der Pyrenäen zwischen Frankreich und Spanien erstreckt, zeichnet sich seit Generationen durch seine reiche Folklore und einzigartige Kultur aus.

Im 17. Jahrhundert herrschten hier vor allem Misstrauen und Gewalt, als die Justiz eine gnadenlose Hexenjagd anstachelte. Die Konfrontation von uralten Ritualen, religiöser Macht und politischen Interessen forderte zahlreiche Opfer.

Quelle:
www. arte. tv
Arte Dokumentation – Frankreich 2021

Original-Titel: „LA GRANDE CHASSE AUX SORCIERES BASQUES“

Hexenhebammen Heilkundige Frauen, "weise Frauen" und Hebammen standen im Mittelalter bei der Bevölkerung in hohem Ansehe...
11/02/2022

Hexenhebammen

Heilkundige Frauen, "weise Frauen" und Hebammen standen im Mittelalter bei der Bevölkerung in hohem Ansehen und genossen eine hohe Wertschätzung.

Der Alchimist Paracelsus (bürgerlich: Philippus Theophrastus Aureolus Bombastus von Hohenheim; 1493-1541) betonte, dass er seine Fähigkeiten und Kenntnisse und von den weisen Frauen seiner Zeit erworben hätte.

Die Dominikaner Henricus Iustitiore und Jakob Sprenger schrieben schon in ihrem Hexenhammer aus dem Jahre 1484, dass die Hebammen besonders gefährdet und befähigt wären, Hexen zu werden, denn Sie könnten schließlich die Empfängnis verhindern und Fehlgeburten herbeiführen.

Mit Erscheinen des „Hexenhammer“ wurden die heilkundigen Frauen und Hebammen immer häufiger als „Hexen“ gefangen genommen, gefoltert, verurteilt und verbrannt.

Besonders verdächtig waren nämlich Hebammen - der Hexenhammer widmet dem Problem der Hexen-Hebammen ein ganzes Kapitel: "Wenn nämlich ein Kind geboren ist, trägt es die Hebamme, falls die Wöchnerin nicht selber schon Hexe ist, gleichsam, als wolle sie eine Arbeit zur Erwärmung des Kindes vollbringen, aus der Kammer heraus und weiht es, indem sie es in die Höhe hebt, dem Fürsten der Dämonen, d.h. Luzifer und allen Dämonen" (Malleus, alias Hexenhammer, 1487).

Die „Hexenhebammen“ waren angeklagt, mit ihrem Wissen und in direkter Zusammenarbeit mit dem Teufel „Zaubermittel“ und „schadenbringende“ Salben herzustellen, mit denen sie „malefizien“ verübten: u.a. „Ehehinderung“, Unfruchtbarkeit, Fehlgeburten und „wenn sie es nicht tun, opfern sie die Neugeborenen den Dämonen“. Eine Salbe aus den „gekochten Gliedern Neugeborener“ diene dem Hexenflug.

Im zweiten Teil des Hexenhammers ist ein ganzes Kapitel zu der Art „wie die Hexenhebammen noch größere Schädigung antun, indem sie die Kinder entweder töten oder sie den Dämonen weihen", gewidmet ".

Auch im dritten Teil des Hexenhammers ist zu lesen, dass die Hexenhebammen alle anderen Hexen an Schandtaten übertreffen und dass es von ihnen eine so große Anzahl gibt, "dass kein Dörfchen existiert, wo derartige sich nicht finden."

Zu erwähnen bleibt, dass die Hexenprozesse auch eine wirtschaftliche Seite hatten. Denn das gesamte Vermögen der Ermordeten fiel an den Inquisitor, an die Kirche und an die Verwaltung. Es wird von Inquisitoren berichtet, die auf diese Weise steinreich geworden sind.

Hebammen als Opfer der Hexenverfolgung

Kaiser Friedrich II. ordnete 1238 die Todesstrafe durch Verbrennen für alle überführten Ketzer an. Ab dieser Zeit wurden nun die Hebammen sowie die „weißen Frauen“ als Hexen bezeichnet und sahen sich schwerer Verfolgung ausgesetzt und der Umgang mit ihnen wurde mit hohen Strafen belegt.

Der Theologe Thomas von Aquin (1225-1274) legte den Grundstein für die Verfolgung der heilenden Frauen. Er behauptete, dass heilende Frauen sich schwarzer Magie bedienten und mit dem Teufel im Bunde wären.

Im 13. Jahrhundert wurde es üblich, dass Hebammen sich per Eid zu einem christlichen Lebenswandel verpflichteten. Von der Kirche waren Hebammen ab 1310 zur Taufe verpflichtet. Mit dem gleichen Eid verzichteten sie auf magische aber auch auf die Vergabe abtreibender Mittel. Dafür durften sie sowohl Tauf- als auch Sterbesakramente spenden. Gerade zu Beginn der Neuzeit riskierten Hebammen mehr als andere Personen, Opfer der Hexenverfolgung zu werden.

Die Verfolgung der als Hexen denunzierten heilenden Frauen nahm im 14. Jahrhundert weiter zu. Hatte eine heilende Frau einen Behandlungserfolg, wo die von der Kirche kontrollierte Schulmedizin des Arztes versagt hatte, so wurde davon ausgegangen, dass vonseiten der Frau schwarze Magie im Spiel gewesen sei.

Dem sich ausweitenden Berufsstand der studierten Mediziner waren heilkundige Frauen und Hebammen lästige Konkurrentinnen, die man als Dilettanten abqualifizierte und derer man sich durch die Verdächtigung als Hexen auf elegante Weise entledigen konnte.

Tod auf dem Scheiterhaufen

In einem Hexenprozess von 1588 in Ellwangen wurde die Hebamme Elisabeth Fürst, die "Mundistin" genannt, als Hexe verurteilt und verbrannt.

1591 wurde eine schottische Adlige, Eufame Macalyne, bei lebendigem Leibe verbrannt, weil sie eine "Hexen-Hebamme" um Mittel zur Bekämpfung ihrer Wehenschmerzen gebeten hatte!

In Köln wurde in der Zeit von 1627 bis 1630 alle Hebammen hingerichtet, sowie ihre Töchter und Nichten wurden bis ins 3. und 4. Glied verfolgt, damit die mündliche Überlieferung von Verhütungs- und Abtreibungswissen auch wirklich getilgt waren.

Im Juni 1692 wurde die Hebamme Bielz in Hermannstadt "lebendig" zum Feuer verdammt. Im Urteil wurde ihr in vielen Fällen Schadenszauber zur Last gelegt, und zwar vorwiegend bei Kindern, die sie als Hebamme betreut hatte und wenn sie mit dem Lohn nicht zufrieden war, starben diese kurz nach der Geburt oder waren zeitlebens behindert. Die Angeklagte gab aber auch Teufelsbuhlschaft und den Flug zum Hexensabbat zu.

Quelle:
www. hexenbad. com
www. kaiserin. de

Bild: Der Swangern frawen und Hebamme roszgarte, zweite Auflage, gedruckt durch Heinrich Gran. Abb. aus Kapitel 4: Eine Gebärende in einem Geburtsstuhl

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