Hier mein Montagstipp. Du brauchst eigentlich keine Generalprobe. Kein Mensch läuft am Tag vor dem Marathon, Marathon, um zu sehen, ob er Marathon laufen kann und wenn er es täte, dann könnte er am nächsten Tag keinen guten Marathon laufen. Das gilt auch für das juristische Examen. Ich rate daher meinen Kandidaten davon ab, in den letzten ein bis zwei Wochen vor dem Examen noch Klausuren zu schreiben. Die Generalprobe geht übrigens auch typischerweise schief, weil man mit seinen Gedanken naturgemäß und auch vernünftigerweise bei dem anschließenden Großereignis ist. Wenn du also trotz meines Rates unmittelbar vor dem Examen noch eine oder mehrere Klausuren schreibst, dann lass dich nicht durch eventuell schlechte Ergebnisse beeindrucken. Ich selbst hatte in meiner letzten, als Generalprobe gedachten, Klausur übrigens zwei Punkte, das hätte mich beinahe aus der Bahn geworfen, beinahe. Ich wünsche dir eine schöne Lernwoche.
Jura One
Hier mein Montagstipp, Formalia sind wichtig. Ich erlebe immer wieder, dass Kandidaten in den Examensübungsklausuren, aber auch im Examen selbst, auf die Formalia pfeifen. Also zum Beispiel keinen Korrekturrand lassen, auf Seitenzeilen verzichten oder das Papier beidseitig beschriften. Diese Formalia haben alle ihren Sinn und die Nichtbeachtung kann erhebliche Folgen haben. Neulich hatte ich eine Kandidatin, die ihre Blätter in der Examensklausur nicht mit Seitenzahlen versehen hatte. Bei der Abgabe sind ihr die Blätter leider aus der Hand geglitten. In der Eile konnte sie nicht einmal selbst die Seiten in die richtige Reihenfolge bringen, sodass sie einen nicht sortierten und auch später kaum noch mit zumutbarem Aufwand sortierbaren Stapel abgegeben hat. Diese Klausur wurde mit null Punkten bewertet. Ich möchte hier keine Horrorgeschichten erzählen, aber deutlich machen, dass die Formalia auch im Eigeninteresse einzuhalten sind. Ich wünsche dir eine schöne Lernwoche.
Hier mein Montagstipp. Hast du schon einmal über den LLM nachgedacht? Der LLM, also der Master of Law, wird in vielen großen Kanzleien, insbesondere wenn sie international agieren, vorausgesetzt, zumindest aber gerne gesehen. Um also deine Karrierechancen und auch deine Einkommensperspektiven zu verbessern ist der LLM eine gute Option. Ich bin daher eine Kooperation eingegangen, die es mir, beziehungsweise Jura One, ermöglicht, einen solchen LLM vergleichsweise schnell, vergleichsweise flexibel und zumindest vergleichsweise kostengünstig anzubieten. Wenn du Interesse hast, melde dich einfach bei mir. Ich wünsche dir eine schöne Lernwoche.
Hier mein Montagstipp, es gibt einen Plan B. Ich habe im Laufe der Jahre viele Kandidaten erlebt, die am Jurastudium beziehungsweise im Jura Examen gescheitert sind. Häufig werde ich gefragt, was denn jetzt die Alternative sei. Für diese Kandidaten bin ich eine Kooperation eingegangen, die es mir beziehungsweise Jura One ermöglicht, vergleichsweise schnell, vergleichsweise flexibel und zumindest vergleichsweise kostengünstig einen Bachelorabschluss anzubieten. Sofern du also an einem formalen und sichtbaren Abschluss als Alternative zum ersten Examen interessiert bist und Jura nicht den Rücken zuwenden möchtest, melde dich einfach bei mir. Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Lernwoche.
Hier wieder mein Montagstipp. „Was gedacht wird, gehört aufs Papier.“ Viele Kandidaten neigen in der Klausur dazu, Dinge mit sich selbst auszumachen. Das heißt, in der Phase der Lösungsskizze werden alle möglichen Gedanken angestellt, dann aber anschließend nicht zu Papier gebracht. Beispiel: Nach langen Überlegungen kommst du dazu, dass nur §9,85 BGB durchgeht, während alle andere Herausgabeansprüche, zum Beispiel §8,61 §1007 etc., aus verschiedenen Gründen scheitern. In der ausformulierten Lösung machst du dann nur Ausführungen zu §9,85 BGB und lässt die anderen Ansprüche weg. Das ist nicht gut. Aus Sicht des Korrektors nämlich fehlen schlicht die übrigen Anspruchsgrundlagen. Er kann nicht wissen, ob du diese Ansprüche weggelassen hast, weil du sie nach erheblichen Überlegungen für nicht einschlägig hältst, oder ob du überhaupt weißt, dass es diese Anspruchsgrundlagen gibt. Ich wünsche dir eine schöne Lernwoche.
Hier mein Montagstipp: Wer sich rechtfertigt, klagt sich an. Viele Kandidaten neigen dazu, insbesondere im Vorgespräch zur mündlichen Prüfung, sich rechtfertigen zu wollen. Wenn zum Beispiel der Vorsitzende fragt: „Was ist denn in den schriftlichen Arbeiten schiefgelaufen?“, geraten einige Kandidaten schnell in die Defensive und verfallen in eine Erklärungs- beziehungsweise Rechtferigungsrhtorik. Nicht selten werden minutenlange Mutmaßungen über den eigenen Misserfolg angestellt. Die richtige Antwort auf diese Frage ist: „Nicht so schiefgelaufen.“ Wenn ich meine Kandidaten auf das Vorgespräch präpariere, rate ich ihnen dazu, den Ball nach vorne zu spielen und dem Gespräch eine positive Wendung zu geben. Auf die besagte Frage könnte man zum Beispiel auch antworten: „Ich freue mich erstmal, dass ich soweit gekommen bin und noch einmal die Gelegenheit habe alles rauszuholen.“ Oder möchtest du, wenn du jemanden fragst, wie es ihm geht, seine ganze Leidensgeschichte erzählt bekommen? Ich wünsche dir eine schöne Lernwoche.
Hier mein Montagstipp:
„Du musst niemandem gefallen.“
Viele Kandidaten leiden an Gefallsucht, sie wollen in der Klausur am liebsten das schreiben, was der Korrektor vermeintlich hören möchte. Wenn man aber nicht weiß, bzw. wissen kann, was der Korrektor vermeintlich hören möchte, dann kann man sein Verhalten auch nicht danach ausrichten. Diese Ambition zu gefallen, treibt einem manchmal in seltsame Güten. Zum Beispiel: Du hast eigentlich ein Ergebnis, weißt aber nicht, ob das richtig ist’s bzw. ob es dem Korrektor gefallen wird und nimmst daher ein beliebiges anderes Ergebnis, Hauptsache nicht das Ergebnis von dem du nicht weißt, ob es dem Korrektor gefallen wird. Meine Beobachtung ist, am besten schneiden die Kandidaten ab, die sich von dieser Ambition trennen, irgendwie gefallen zu wollen, sondern einfach nach besten Wissen und Gewissen ein Lösungsangebot unterbreiten, der Rest ist dann sowieso Schicksal.
Ich wünsche dir eine erfolgreiche Lernwoche.
Hier mein Montagstipp: „Knochen an Knochen? Das geht!“
Viele Kandidaten versuchen zwischen den einzelnen Gliederungsebenen Obersätze zu bilden.
Beispiel: I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges, dann folgt der Obersatz, dann müsste eine öffentliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art vorliegen, und es dürfte keine abwendende Sonderzuweisung vorliegen.
Und dann 1. öffentlich-rechtliche Streitigkeit. Diese Vorgehensweise kostet relativ viel Zeit. Zulässig wäre aber auch I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges und dann sogleich 1. öffentlich-rechtliche Streitigkeit, eventuell noch gefolgt von dann müsste zunächst eine öffentliche Streitigkeit vorliegen. So kannst du in der Klausur viel Zeit sparen, das ist häufig schon eine Lösung für das Zeitproblem, das viele Kandidaten in der Klausur haben. Ich wünsche dir eine schöne Lernwoche.
Hier mein Montagstipp zur Frage:„Wie lange darf ich für eine Lösungsskizze brauchen?“ Das hängt natürlich so ein bisschen von der konkreten Klausur ab, aber wenn man das mal nach Rechtsgebieten irgendwie unterteilen wollte, dann würde ich tendenziell sagen, im Zivilrecht kann man zwei bis zweieinhalb Stunden schlimmstenfalls brauchen, denn da geht's darum, die Nuss zu knacken, und die Schreibarbeit ist dann etwas geringer. Im öffentlichen Recht, liegt das irgendwie so in der Mitte, anderthalb bis zwei Stunden. Im Strafrecht geht's dann häufig darum, viel zu schreiben, und deshalb hat man nicht ganz so viel Zeit für die Lösungskizze. Da liegen wir dann eher so bei einer, anderthalb Stunden, vorausgesetzt natürlich, dass du handwerklich stilistisch in der Lage bist, das im wesentlichen unfallfrei und fließend dann in Phase drei, also in der Schreibphase auch zu Papier zu bringen. Außerdem darfst du nichts offen gelassen haben und dann in Phase drei, also in der Schreibphase, dann erst entscheiden und schließlich solltest du dich auch nicht umentscheiden in der letzten Phase, also in der Phase 3, dann kriegst du das auch in den genannten, übrig gebliebenen Zeiträumen dann typischerweise ganz gut hin, mit ein bisschen Übung. Soweit mein Montagstipp. Ich wünsche dir eine schöne Lernwoche.
Hier mein Montagstipp. Jugend trainiert nicht für Olympia. Viele Kandidaten neigen dazu, in der Phase der Lösungsskizze, ich nenne es immer „Phase zwei“, ihre Gedanken schon einmal auszuformulieren. Ich nenne es immer, Jugend trainiert für Olympia. Das kostet Zeit und erzeugt die Illusion von Fülle. Im Grunde werden nur viele Füllwörter um einen dünnen Gedanken platziert. Diese dünne Suppe wird dann in die Schreibphase, ich nenne es mal „Phase drei“, umgetopft. Besser ist es, in Phase zwei nur aussagekräftige Stichpunkte zu notieren, um diese dann in Phase drei zu bewässern und sprießen zu lassen. Das geht schneller und produziert in der Regel bessere Ergebnisse, und was du in Phase zwei schreiben kannst, wird dir in Phase drei mindestens genauso gut gelingen. Ich wünsche dir eine schöne Lernwoche.
Hier mein Montagstipp:
Locker bleiben. Ich zitiere einfach mal Uli Hoeneß, der angeblich vor einem Championsleague-Endspiel befragt danach, was er seiner Mannschaft rate, gesagt haben soll: „Locker bleiben“.
Gerade wenn es um viel geht, sei es im Fußball, sei es im Examen, darf die Spielfreude nicht verloren gehen. Es bringt nichts zu verkrampfen. Ich wünsche dir eine schöne Lernwoche!