01/10/2026
Und wenn mich jemand fragt:
„Mensch Esther, was bedeutet es eigentlich für die zusätzliche Betreuung, wenn Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI irgendwann stärker in die reguläre Personalstruktur einer Pflegeeinrichtung eingebunden werden?“
Dann ist meine Antwort klar:
Es kommt darauf an, dass Betreuung dabei nicht unsichtbar wird.
Der aktuelle Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes schafft § 43b SGB XI nicht ab. Der Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung bleibt bestehen. Gleichzeitig soll aber geprüft werden, wie die zusätzlichen Betreuungskräfte künftig stärker in die reguläre Personalausstattung vollstationärer Pflegeeinrichtungen einbezogen werden können.
Noch ist das ein Prüfauftrag und keine bereits beschlossene Überführung.
Trotzdem sollten wir genau hinschauen.
Denn zusätzliche Betreuung ist mehr als die Anwesenheit einer Betreuungskraft. Sie ist auch nicht einfach eine Reihe von Beschäftigungsangeboten, die am Ende des Tages abgehakt werden.
Entscheidend ist, was beim Menschen ankommt.
Was braucht dieser Mensch heute? Woran können wir anknüpfen? Was hat sich verändert? Welche Fähigkeiten sind geblieben? Wo braucht es Unterstützung, Orientierung, Nähe oder auch Rückzug? Was wurde während einer Begleitung beobachtet und was bedeutet diese Beobachtung für die weitere Betreuung?
Sollten Betreuungskräfte künftig stärker Bestandteil einer gemeinsamen Personalstruktur werden, darf die fachliche Aufgabe der Betreuung deshalb nicht zwischen Pflege, Hauswirtschaft und allgemeinem Personaleinsatz verschwimmen.
Gerade dann muss erkennbar bleiben, was Betreuung leistet.
Nicht, um noch mehr zu dokumentieren, sondern um das Wesentliche nachvollziehbar zu machen.
Genau darin sehe ich auch künftig eine wichtige Aufgabe von WENN – GESTERN – HEUTE – WIRD®: Betreuung so sichtbar und nachvollziehbar zu machen, dass der Mensch mit seinen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Veränderungen im Mittelpunkt bleibt – unabhängig davon, wie Personalstrukturen künftig organisiert werden.
Gerade darin liegt zugleich eine Stärke von WENN – GESTERN – HEUTE – WIRD®: Das Begleitsystem ist nicht an starre Strukturen gebunden, sondern kann sich an Veränderungen in Betreuung, Organisation und gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen.
Denn gute Betreuung bedeutet für mich nicht nur, Zeit zu schenken oder Angebote zu machen. Sie bedeutet, Menschen in ihrer Würde ernst zu nehmen, Selbstbestimmung zu ermöglichen und Teilhabe auch dort zu erhalten, wo vieles schwieriger geworden ist.
Diese Verantwortung darf sich nicht verändern, nur weil sich Strukturen verändern.
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Ich bin Esther Lauterbach.
Fachberaterin für soziale Betreuung
Entwicklerin und Gründerin von
WENN – GESTERN – HEUTE – WIRD® –
dem Begleitsystem für die fachliche Umsetzung zusätzlicher Betreuungsleistungen
nach § 43b / § 53b SGB XI
Gute Betreuung darf sichtbar sein.
Und sie muss es auch sein – für alle Beteiligten.